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Editors Volume 2014 No III  -  Published and Sponsored by Corporate Social Responsibility - The Society of Art and Interculture Communications, Co.Ltd. UK - Großbritannien, Irland. Erste deutschsprachige Best Ager Online-Illustrierte für anspruchsvolle Lebensart und Touristik.
The One&Only First Time Well of Elderlys SilverAge Online Illustrated Lifestyle Journal

Special Selected Edition III. 2014

Erben und Vererben

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Kessler-Zwillinge

Und plötzlich waren da so zahlreiche, bisher so völlig unbekannte,
ganz neue sehr freundliche Verwandschaften

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Testamentseröffnung in einem adligen Hause im späten 18.Jahrhundert. Gemälde von Francois Adolphe Grison

“Klug vorsorgen und die Erbschaft zu Lebzeiten regeln”.
Doch bitte besser nicht darüber sprechen


Die weltberühmten Kessler-Zwillinge, Alice und Ellen, Star-Tänzerinnen und Sängerinnen, vor über siebzig Jahren geboren, in dem deutschen Städtchen Nerchau, gelegen im reizvollen Muldentalkreis in Sachsen, planten im vernünftigen Gedanken: “Klug vorsorgen und die Erbschaft zu Lebzeiten regeln”. So konnte man es in der Yellow-Press auch lesen. Und dann passierte das Unglaubliche. Plötzlich sie trauen ihren Augen nicht. Was war geschehen?
Ohne auch nur daran zu denken welche Hydra an Trittbrettfahrern, Schnorrern und vermutlich wahren Elend Schicksalen die damit aufrütteln würden, hatten in einem Medien-Interview beide Schwestern großzügig bekannt  ihr Vermögen der Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" vererben wollen. Sie dachten dabei nur großherzig, vorsorgend und sozial denn beide haben keine Kinder, keine rechtmäßigen Erben, auch was den Pflichtteil angehen wird.
Im Sterbefall dann ihr Vermögen der solventen Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ zu vererben, ist ideal. Es ist der Name der deutschsprachigen Sektionen der 1971 gegründeten internationalen Organisation Médecins Sans Frontières.  Dabei handelt es sich um eine seriöse, medizinische Nothilfeorganisation. Sie arbeitet überall dort, wo Menschen durch Katastrophen oder Epidemien, fachärztliche Hilfe benötigen. Diese aus der ganzen Welt dafür selektierten Ärzte arbeiten im Einsatz ohne Honorar und sind in lobenswert, beispielhaftem Einsatz um Hilfe für Menschen aktiv.
Bei den Kessler-Zwillingen aber wurden gleich Stapelweise Bittbriefe und angebliche Verwandschafts- bekundungen tagelang und Kastenweise von der Post angeliefert, dass sie entsetzt dachten das kann doch wohl nicht wahr sein!
Die beiden prominenten Damen erklärten Online-MOMENTE-Akzente dazu: „ uns erreichten unangenehm viele, auch vom Inhalt sehr dubiose Bettelbriefe, da wurden uns wildfremde Schicksale geschildert die schon bitter waren, bei allem Respekt davor, was aber haben wir damit zu tun. Ebenso bekamen wir von diesen wildfremden Leuten  Herz ergreifende Krankenakten oder viele von denen sandten uns einfach ihre noch unbezahlte Krankenbedarf, ihre Medizin-Rechnungen zu. Da es Original Belege waren, erwiesen  wir wenigstens so anständig denen das zurück zu senden, was eine fragliche Mehrarbeit für uns war. Peinlich war aber auch, dass unter anderem urplötzlich vermeintliche Cousins und Cousinen, sich meldeten, von denen wir noch niemals gehört haben“.
Zugegeben, beide haben ehrlich wohl zu offenherzig, ohne nur zu ahnen was solche Erbschaft- Äusserungen bei Menschen unvermutet an „masslose Gier auf einen Nachlass“, auslösen kann, zu Lebzeiten sich geäußert. Wie dieses wahre Beispiel zeigt, besser sollte ein Erblasser so etwas niemals tun. Auch nicht seinen Bekannten und Verwandten gegenüber. Die Kessler-Zwillinge meinten noch ergänzend: „Es wird sehr schwer wenn eine von uns gehen muss, wir sind uns ein leben lang so eng verbunden, und ein Leben ohne die Andere ist für beide auch nur schwer bis kaum vorstellbar . „ Wenn eine von  uns beiden früher als die andere stirbt, ja aber wen wollten wir überhaupt am Grab sehen ?  Und dann noch diese Wahrheit: „ Zusammen gezählt gibt es nicht mal eine Handvoll von Menschen, denen wir nun wirklich trauen." Ein beinahe schon normal gewordener Zustand  so lebensnah, wie bei den meisten Menschen von uns.

Fazit: Ein korrektes Testament ausfertigen, und am besten nicht viel über den die Erb-Begünstigten, die Inhalte etwa unbekümmert sprechen. Gutes tun und diskret Schweigen.

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Das richtige Testament,
wie kann ich richtig Vererben, Fragen über Fragen
die überlegt und fachlich kompetent überlegt sein sollten

Wir wollen dass Sie und Ihr Wunsch-Erbe später ihr Recht bekommen..

Das komplexe Thema „richtig vererben“ muss aktuell in dieser Zeit hinsichtlich sehr zahlreicher Gesetzesänderungen und Verklausulierungen unbedingt neu diskutiert werden, es gibt dazu "Haken und Ösen" – die  oftmals seltsam sich anhören, Gesetzeskonform dennoch sind und bleiben. Auch wenn unser „Bauchgefühl“ dazu manchmal etwas anderes uns suggerieren möchte, Gesetz ist Gesetz. Auch wenn es in manchen Anordnungen relativ seltsam anmuten mag. Im Idealfall lassen Sie also Ihr Testament von Spezialisten  -  mit Ihnen - durchdenken, diskutieren und für Sie - und die Erben, nach Ihren Vorstellungen gezielt und richtig vorbereiten.

Denken sie an sich selbst. Vermehren Sie ihr Eigenkapital mit Köpfchen. Diese Mühen sollte es Wert sein. Denn im Laufe Ihres Lebens haben Sie sich einige Vermögenswerte erarbeitet. Diese Werte, Vermögenswerte dienen in erster Linie Ihrer Alterssicherung. Doch wollen Sie etwa nur durch eigene Nachlässigkeit, daß im Falle Ihres Todes diese zuvor wohlüberlegt kalkulierten Vermögenswerte etwa sorglos in "unrechte" Hände gelangen. Bloß nicht!

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Es bleiben deshalb Fragen zu Gedanken über:  Notwendigkeit des Testamentes ebenso wie Fragen zum Erbrecht und seinen ungeahnten Verfügungen. Und wie aber finde ich den richtigen , den Fachanwalt für genau meine Vorsorge-Gedanken?  Wenn auch Sie eine Frage oder ein Problem zur Nachlaßabwicklung haben, schreiben Sie einfach eine Em@il an uns. Wir leiten Ihre Anfrage an eine solvente Anwaltskanzlei in Ihrer Nähe weiter.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß eine individuelle Rechtsberatung per Em@il aus gesetzlichen Gründen nicht möglich ist. Zu diesen Themen werden wir in den Folgeausgaben teilweise auf die von Ihnen angeregten Rechtsfragen, soweit diese von allgemeinem Leser-Interesse sind, redaktionell zurückkommen

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Ein weiser Gedanke...Vorsorge zu Lebzeiten

Für die Beisetzung ist der Wille maßgeblich

Ausschließlich der Wille des verstorbenen bestimmt über Art und Weise seiner Beisetzung. Geraten Hinterbliebene über eine Beisetzung in den Streit, ist der letzte Wille des Verstorbenen maßgeblich und verbindlich. Diesen muss er - nicht - unbedingt im Testament niedergeschrieben haben: auch formlos schriftlich oder mündlich vorgebrachte Äusserungen, wie  oder auch wo die Beisetzung stattfinden soll, gelten dafür.
Entsprechende gesetzliche Regelungen gibt es zwar nicht, aber aus der Praxis der Amtsgerichte hat sich ein “Gewohnheitsrecht” quasi entwickelt, das gilt seitdem. Dieses “Recht” sieht auch vor, dass bei einem nicht feststellbaren letzten Willen die Entscheidung zunächst beim Ehepartner liegt. Lebt dieser nicht mehr oder ist er nicht zu einer Entscheidung fähig, entscheiden die Kinder des Verstorbenen. Streiten sich diese etwa über eine Willenserklärung, müssen im Ernstfall Zeugen präsentiert werden. An dritter Stelle stehen laut des Forum Erbrecht weitere Verwandte des Verstorbenen, wie seine Eltern oder Geschwister.

“Einschlafen dürfen, wenn man müde ist.
Eine Last fallen lassen können, die man lange getragen hat,
das ist eine tröstliche, eine wunderbare Sache.”
(Hermann Hesse) 
 

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AxelSpringer-Signatur-LP

Photo und Original-Signatur-PlattenLP-Cover,Privatbesitz

Vererben und Erben, das kann zum bitteren Geschmack werden

Soeben erscheint zu diesem brisanten Thema Erben und Testament ein sehr aufschlussreiches Buch, ganz sicherlich werden zu diesem so undelikaten Thema nicht wenige Leserinnen und Leser vielleicht ja enorme Pralellen zu ihren Selbsterlebnissen aus Testament-Nachlässen sogar wieder entdecken. Trauig dass es das gibt, aber so ist das wahre Leben.

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Die wahre Geschichte einer Erbschaft

Einen Aufschrei hätte Axel Cäsar jetzt getan, wüsste er wie heute um seinen enormen Kapital- und und Immobilienbesitz im Familienerbe gefochten wird. Dabei war eines seiner markigen Credos auch dieses: “seit zueinander nett!”

Axel C. Springer prägte und lenkte sofort nach Kriegsende wie beinahe kein Anderer Deutschlands Medienlandschaft. Ganz unbestritten war er es, der nach dem Zweiten Weltkrieg in wenigen Jahren ein absolut einflussreiches Medienunternehmen entwickelte und mit seinem Tod sehr stabil den Erben hinterlassen hatte.
In diesem Jahr, am 02. Mai 2012 wäre er 100-jährig geworden. Genau jetzt ertönen gewaltige Misstöne vor dem Jubel-Geburtstag, den Verlag und Inhaber mit einem nur lobenswerten Paukenschlag laut feiern wollen und werden.

Das aber passt so gar nicht, dass zeitgleich sein einziger Enkel Axel Sven sich meldet, die Hand erhebt und laut verkündet dass ihm im Erbanteil Unrecht getan wurde.  Um das nun zu erklären, hat er, genau im richtigen Moment, dazu sein Buch mit dem provokanten Titel “Das neue Testament”  herausgebracht.

Er als Journalist kann sich darin recht lesenswert artikulieren und mit seinem selbst geschilderten Nachlass Erben-Schicksal vermutlich auch zahlreichen Anderen Denkanstösse geben. Damit spielt er offen und unerschrocken auf die erfolgte Erbteilung an, gegen die er Klage erhob, weil er sich eindeutig betrogen fühlte. Der Konflikt hatte sich an der Frage entzündet, welches der letzte Wille des mächtigen Firmengründers Axel Cäsar Springer denn wirklich war. Eine ergreifende Geschichte von Macht und Verrat, ganz so als wäre es ein Stück von William Shakespeare.

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Axel Sven Springer. Das neue Testament, Mein Großvater Axel Springer, Friede, ich und der Strippenzieher. Ca. 290 Seiten, im Verlag Haffmans & Tolkemitt, Berlin 2012. Gebunden, Schutz- Umschlag für 19,95 Euro - ISBN 978-3-942989-12-1

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